Röntgenfilmentsorgung
„Röntgenfilmentsorgung“ oder auch „Röntgenbildentsorgung“ steht für das Verfahren, mit dem analoge Röntgenbilder (z. B. CT-Filme, Laserfilme, unbelichtete Filme, Industriefilme) fachgerecht verwertet werden: In speziellen Entsorgungsanlagen zerkleinern Schneidmühlen die Röntgenfilme zunächst. Danach werden die Partikel gewaschen, die Daten unwiederbringlich vernichtet und Wertstoffe zurückgewonnen.
Seit Anwendungspflicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen die Betreiber von Röntgenfilmverwertungsanlagen gegenüber Kunden wie Arztpraxen nachweisen, dass ihre Maschinen und Arbeitsprozesse die hohen Datenschutz- sowie Sicherheitsanforderungen erfüllen. Denn Röntgenfilme und andere Datenträger enthalten personenbezogene Daten, die besonderem gesetzlichen Schutz unterliegen. Der Nachweis erfolgt v. a. mit dem Datenschutz-Zertifikat nach DIN SPEC 66399-3 / ISO/IEC 21964 (Schutzklasse 1 bis 3-, Sicherheitsstufen P7, F7, P4).