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Das Wichtigste von A bis Z: Grund- und Fachbegriffe
der Röntgenfilmentsorgung für Sie erklärt

Abfallerzeuger

Abfallerzeuger ist ein abfallrechtlicher Begriff, der in § 3 Abs. 8 KrWG definiert wird. Bezeichnet werden damit natürliche oder juristische Personen, die auf eine bestimmte Weise am Entsorgungsprozess teilhaben. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Erst- und Zweiterzeugern. Ersterzeuger sind alle Personen, „durch deren Tätigkeit Abfälle anfallen“. Im Hinblick auf Röntgenfilme wären dies die Kliniken, Arztpraxen, Labore etc., die die Filme erstellt haben. Zu den Zweiterzeugern zählen solche, „die Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vornehmen, die eine Veränderung der Beschaffenheit oder der Zusammensetzung dieser Abfälle bewirken“. Abfallerzeuger und -besitzer sind dazu verpflichtet, ihre Abfälle sachgerecht zu entsorgen.

Abfallhierarchie

Die Abfallhierarchie ist eine in § 6 KrWG festgeschriebene Rangfolge, die angibt, welche Formen der Abfallbehandlung zu bevorzugen sind. Aktuell besteht sie aus fünf Stufen, beginnend mit der am meisten zu bevorzugenden Maßnahme: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung (insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung), Beseitigung. Basierend auf der Abfallrahmenrichtlinie der EU (Richtlinie 2008/98/EG) löst diese die frühere dreistufige Abfallhierarchie – vermeiden, verwerten, beseitigen – ab. Für die korrekte Anwendung hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) 2017 einen Leitfaden herausgegeben, der wichtige Regelungen auf nationaler und EU-Ebene zusammenfasst.

Aufbewahrungsfrist

Medizinische Dokumente unterliegen einer zehn- bis dreißigjährigen Aufbewahrungsfrist und müssen sicher geschützt aufbewahrt werden. In Deutschland ist die Aufbewahrung von Patientenakten über zehn Jahre nach der letzten Behandlung gesetzlich vorgeschrieben. Gleiches gilt für Röntgenfilme. Röntgentherapie-Aufnahmen müssen sogar 30 Jahre lang verwahrt bleiben. Nach Ablauf dieser Fristen muss ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb mit der Vernichtung der Röntgenbilder und Patientenakten beauftragt werden.
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Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)

Im Jahr 1963 gegründet, ist es das Ziel der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), einen in den Bundesländern einheitlichen Vollzug des Abfallrechts sicherzustellen. Bund und Länder tauschen sich über dieses Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) aus und teilen Informationen sowie Erfahrungen. In diesem Kontext schlägt die LAGA Verbesserungen vor, regt an und veröffentlicht Merkblätter, Richtlinien und Informationsschriften zum Thema.

Computertomographie

Die Computertomographie ist ein medizinisches Untersuchungsverfahren. Hierbei rotiert eine Röhre um den Patienten und die Röntgenstrahlung wird genutzt, um das Gewebe eines Körpers zu durchleuchten. Im Gegensatz zum klassischen Röntgen lassen sich dreidimensionale Bilder erzeugen. Die Methode eignet sich insbesondere für die Untersuchung von Knochen.

D-Arzt-Verfahren

Nach einem Arbeitsunfall (auch Wegeunfall), bei Schul- und Hortunfällen und auch bei Berufserkrankungen muss ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden. Das D-Arzt-Verfahren (Durchgangsarztverfahren) regelt in Deutschland die Behandlung der Verletzten und die Abrechnung des Unfalls. Nur so können Versicherte die Leistungen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Anspruch nehmen, v. a. bei langwierigen Therapien oder potenziellen Folgeschäden ist das von enormer Bedeutung für die Verunfallten. Die Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie bzw. für Orthopädie und Unfallchirurgie haben eine spezielle Zusatzqualifikation, auch in Ausstattung und Organisation der Praxis müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Die Zulassung zum D-Arzt erteilen die zuständigen Landesverbände der UV-Träger.
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Datenschutz

Röntgenfilme und Datenträger enthalten personenbezogene und besonders schutzwürdige Informationen. Deshalb müssen sie sicher aufbewahrt und umgehend nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet werden. Schutz und Umgang sensibler Patientendaten von der sicheren Aufbewahrung und Entsorgung unterliegt seit Erlass der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) seit Mai 2018 noch schärferen Datenschutz-Vorschriften. Bei Rechtsverletzungen drohen Abmahnungen und hohe Geldbußen. Die Entsorgung und Vernichtung von Röntgenfilmen verlangt nach höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards gemäß der maßgeblichen internationalen Norm ISO/IEC21964 (DIN 66399).
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Datenschutzbeauftragte (Datenschutzbeauftragter)

Datenschutzbeauftragte kontrollieren, überwachen und leiten Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten in Behörden und Unternehmen an. Sie sind gleichzeitig Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde. Die vielfältigen Aufgaben bildet in der Regel die Geschäftsordnung ab. Datenschutzbeauftragte agieren weisungsfrei und unterstehen einem besonderen Benachteiligungsverbot sowie Kündigungsschutz. Wann sie benannt werden müssen, schreiben Art. 37 bis 39 DSGVO sowie § 5 bis 7 sowie § 38 BDSG vor. Nicht-öffentliche Stellen sind dazu verpflichtet, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Auch Auftragsverarbeiter wie Röntgenfilmentsorger müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die Berufung richtet sich nach beruflicher Qualifikation und Fachwissen zum Datenschutz.

Datensicherheitsbehälter (DSB)

Datenschutzbehälter (DSB) – auch Datenentsorgungs- oder Datenschutzbehälter – sind Spezialbehälter für die Sammlung, Lagerung und den Transport von zur Entsorgung gemäß DIN-66399 vorgesehenen Datenträgern. Die Behälter sind zum Schutz vor Fremdzugriffen durch Vorhängeschlösser oder integrierte Schließsysteme abschließbar und bestehen in der Regel aus robustem Material, das vor gewaltsamem Zugriff schützt. Ein Einwurfschlitz ermöglicht den Einwurf von Datenträgern in den verschlossenen Behälter. Die Größe variiert je nach Bedarf und Art der Datenträger zwischen ca. 70 und 770 Litern. Für die Sammlung größerer Mengen von Röntgenfilmen bietet sich zumeist ein DSB mit einem Volumen von 240 Litern an, der sich problemlos durch Zimmertüren bewegen lässt.

Datenträger

Datenträger (auch Informationsträger) sind Speichermedien, auf den Daten und Dokumente festgehalten oder ausgelesen werden und in einem bestimmten Code gespeichert sind. Sie können tragbar oder fest eingebaut sein. Analog oder digital – Datenträger sind nur begrenzt haltbar und müssen, um Informationsverlust zu verhindern, nach entsprechender Zeit ausgetauscht werden. Zu den häufig verwendeten digitalen Datenträgern gehören bspw. Röntgenbilder, optische Medien wie CDs und DVDs, Chipkarten, Mikrofilme, Mikrofiche, Festplatten, Magnetbänder sowie Magnetbandkassetten.

DIN 66399

Die sichere und datenschutzgerechte Vernichtung von „Datenträgern aus der Büro- und Datentechnik“ ist in der DIN-Norm 66399 gesetzlich verankert und gilt seit 2012. In ihr sind Grundlagen und Begriffe (DIN 66399-1), Anforderungen an Maschinen zur Datenträgervernichtung (DIN 66399-2) sowie der Prozess (DIN 66399-3) der Vernichtung von Datenträgern definiert. Die DIN 66399 differenziert zwischen sechs Arten von Datenträgern, die entsprechend der auf ihnen möglichen Größe der Informationsdarstellung klassifiziert werden: von Datenträgern in Originalgröße (bspw. Röntgenfilme) bis hin zu elektronischen Datenträgern (USB-Sticks etc.). Zusätzlich unterscheidet sie zwischen drei Schutzklassen. Mit der ISO/IEC 21964 wurde die Norm zur Datenträgervernichtung 2018 weltweit vereinheitlicht.

Geheimhaltungspflicht

Praxen und Kliniken müssen externe Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichten. Das schreibt § 203 Strafgesetzbuch (StGB) „Verletzung von Privatgeheimnissen“ vor. Denn Ärzte dürfen Patientengeheimnisse nicht nur gegenüber Mitarbeitern, sondern auch gegenüber sonstigen Personen offenbaren, „die an ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit mitwirken, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der sonstigen mitwirkenden Personen erforderlich ist“ (§ 203 StGB). Damit ist es eingeschränkt erlaubt, Patienteninformationen beispielsweise mit externen Dienstleistern, wozu auch Entsorgungsunternehmen zählen, zu teilen. Deshalb muss mit diesen Unternehmen eine Vertraulichkeits- bzw. Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden.

ISO/IEC 21964

Die ISO/IEC 21964 ist die internationale Version der in Deutschland für die Akten- und Datenträgervernichtung richtungsweisenden DIN 66399. Sie berücksichtigt die unterschiedlichen Datenträger und die durch die Digitalisierung veränderten Anforderungen an den Datenschutz. Dabei sind drei Schutzklassen, nach denen die Datenträger entsprechend ihres Schutzbedarfs eingeordnet werden, definiert: Schutzklasse 1 gilt für interne Daten mit normalem Schutzbedarf, Schutzklasse 2 für nicht allgemein zugängliche personenbezogene und vertrauliche Daten mit hohem Schutzbedarf und Schutzklasse 3 für geheime Daten mit sehr hohem Schutzbedarf. Darüber hinaus regelt die Norm weitergehende technische und organisatorische Anforderungen an den Prozess der Datenträgervernichtung. So sind etwa die Größen der Partikel, die aus den Schreddern kommen dürfen, nach Sicherheitsstufen (3 bis 7) genau festgelegt.
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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt das deutsche Abfallrecht. Es sichert die umweltverträgliche Bewirtschaftung von Abfällen und fördert einhergehend damit den Kreislauf bzw. die Wiederverwertung von wichtigen Ressourcen innerhalb der Wirtschaft.
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Magnetresonanztomographie

Die Magnetresonanztomographie (MRT oder auch Kernspintomographie) ist ein in der medizinischen Diagnostik eingesetztes bildgebendes Verfahren. Es wird genutzt, um Organe, Gehirn und Gewebe, aber auch Herz, Gefäße und Drüsen genauer zu untersuchen. Mit Hilfe von Magnetfeldern und Radiowellen können im MRT Schnittbilder des Körpers in beliebigen Ebenen erzeugt werden. Daraus lassen sich 3D-Datensätze berechnen. Im Vergleich zur CT (Computertomographie) ist eine bessere Weichteildarstellung ohne Strahlenbelastung möglich.

Röntgenbild

Ein Röntgenbild ist ein durch Anwendung von Röntgenstrahlung erzeugtes Abbild. Benannt nach der von Wilhelm Conrad Röntgen entdeckten Strahlung ist die Röntgenaufnahme eines der bekanntesten bildgebenden Verfahren in der Medizin. Elektromagnetische Wellen durchdringen den Körper und beleuchten den Röntgenfilm. Früher wurde das Röntgenbild noch analog auf eine spezielle Folie aufgenommen. Inzwischen hat sich digitales Röntgen mithilfe von Computern durchgesetzt. Neben den optisch vorhandenen Informationen enthalten solche Aufnahmen, entweder auf dem Bild selbst oder auf dem Schutzumschlag, personenbezogene Daten. Diese Informationen bilden einen sensiblen Datensatz, der entsprechend sicher aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicher vernichtet werden muss.
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Röntgenfilm

Der Röntgenfilm ist ein optimierter fotografischer Film. Durch die Beschichtung von beiden Seiten mit einer fotografischen Emulsion erlangt man eine bessere Strahlenabsorption. Dadurch kann man diesen Film mit Röntgenstrahlen beleuchten. Alle Arten von Röntgenfilmen enthalten wiederverwertbare Bestandteile, z.B. wertvolles Edelmetall (Silber) und recyclingfähigen Kunststoff.
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Röntgenfilmbox

Die Röntgenfilmbox ist ein verschließbarer, kompakter Behälter zur Sammlung kleinerer Mengen an Röntgenbildern, die nicht mehr länger aufbewahrt und vernichtet werden müssen. Sie wird kontaktlos per Post v. a. in Praxen und Kliniken geliefert und gefüllt auch wieder abgeholt. Eine Box fasst rund 20 Kilogramm. Sie kann kostenfrei über x-raycycling.de bestellt werden.

Röntgenfilmentsorgung

„Röntgenfilmentsorgung“ oder auch „Röntgenbildentsorgung“ steht für das Verfahren, mit dem analoge Röntgenbilder (z. B. CT-Filme, Laserfilme, unbelichtete Filme, Industriefilme) fachgerecht verwertet werden: In speziellen Entsorgungsanlagen zerkleinern Schneidmühlen die Röntgenfilme zunächst. Danach werden die Partikel gewaschen, die Daten unwiederbringlich vernichtet und Wertstoffe zurückgewonnen. Seit Anwendungspflicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen die Betreiber von Röntgenfilmverwertungsanlagen gegenüber Kunden wie Arztpraxen nachweisen, dass ihre Maschinen und Arbeitsprozesse die hohen Datenschutz- sowie Sicherheitsanforderungen erfüllen. Denn Röntgenfilme und andere Datenträger enthalten personenbezogene Daten, die besonderem gesetzlichen Schutz unterliegen. Der Nachweis erfolgt v. a. mit dem Datenschutz-Zertifikat nach DIN SPEC 66399-3 / ISO/IEC 21964 (Schutzklasse 1 bis 3-, Sicherheitsstufen P7, F7, P4).
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Schutzklassen (Datenträgervernichtung)

In der DIN-66399 zur sicheren Datenträgervernichtung sind Datenträger jeweils einer von drei Schutzklassen zugeordnet. Die Ermittlung des Schutzbedarfs und die Zuordnung der Schutzklasse sowie der Sicherheitsstufen dient zur Klassifizierung der zu entsorgenden Daten. Je höher die Schutzklasse, desto höher die Schutzbedürftigkeit: Schutzklasse 1: normaler Schutzbedarf für interne Daten, deren Missbrauch oder Veröffentlichung zu persönlichem oder wirtschaftlichem Schaden des Betroffenen führen könnte. Schutzklasse 2: hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten, deren Veröffentlichung erheblichen Schaden des Betroffenen hervorrufen würde. Schutzklasse 3: sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten, deren Veröffentlichung zur Gefahr für Leib und Leben werden könnte bzw. die Freiheit des Betroffenen einschränkt.

Schweigepflicht

Als Schweigepflicht oder auch Verschwiegenheitspflicht wird in Deutschland die gesetzliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, Institutionen oder Personen (bspw. Ärzte, Rechtsanwälte, Amtsträger, Datenschutzbeauftragte) bezeichnet, anvertraute Informationen oder Geheimnisse nicht unbefugt an außenstehende Dritte weiterzugeben. Das betrifft sowohl persönliche Geheimnisse als auch Betriebs-, Geschäfts- oder Amtsgeheimnisse. Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht gilt offiziell als „Verletzung von Privatgeheimnissen“ und ist im Strafgesetzbuch § 203 (StGB) festgeschrieben. Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, riskiert eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Sicherheitsstufen

Akten und Datenträger werden nach DIN 66399 rückstandsinformationssicher vernichtet. Die Ermittlung des Schutzbedarfs und die Zuordnung der Schutzklasse sowie der Sicherheitsstufen dient zur Klassifizierung der zu entsorgenden Daten. Der Schutzbedarf wird nach der DIN 66399 in folgende Schutzklassen eingeteilt:

Schutzklasse 1 - Normaler Schutzbedarf für interne Daten Schutzklasse 2 - Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten Schutzklasse 3 - Sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten

Jede Datenträger-Kategorie wird zusätzlich in sieben Sicherheitsstufen unterteilt. Die Sicherheitsstufe, die ein Aktenvernichter erzeugt, hängt von seinen Schneidwellen ab. Je höher die Sicherheitsstufe, desto kleiner sind die geschredderten Partikel. Jeder Schutzklasse können unterschiedliche Sicherheitsstufen zugeordnet werden, möglich sind jedoch nur folgende Kombinationen:

Datenträger der Schutzklasse 1 können den Sicherheitsstufen 1, 2 und 3 zugeordnet werden. Datenträger der Schutzklasse 2 können den Sicherheitsstufen 3, 4 und 5 zugeordnet werden. Datenträger der Schutzklasse 3 können den Sicherheitsstufen 4, 5, 6 und 7 zugeordnet werden.

Röntgenbilder werden nach Sicherheitsstufe P4, F1 vernichtet.

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Silberhalogenide

Die chemischen Verbindungen des Elements Silber mit Halogenen bezeichnet man als Silberhalogenide. Silber ist eines der wenigen Elemente - neben Blei und Quecksilber - das mit Halogenen diese schwerlöslichen Salze bildet. Zu den Silberhalogeniden gehören Silberfluorid (AgF), Silberchlorid (AgCl), Silberbromid (AgBr) und Silberiodid (AgI).

Vernichtungsprotokoll

Mit einem Vernichtungsprotokoll können Abfallverantwortliche nachweisen, dass die bei einer Abholung oder Archivleerung an die Entsorgungsfirma übergebenen Röntgenfilme, Akten und Datenträger gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und DIN SPEC 66399-3 bzw. ISO/IEC 21964 transportiert und entsorgt wurden. Es ç die für zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe obligatorische lückenlose Dokumentation des Entsorgungsprozesses, zu dem auch der Abholbeleg gehört.

Wertstoffe

Bei der Entsorgung von Röntgenfilmen werden wertvolle Rohstoffe wie Silber und Kunststoff zurückgewonnen. Dafür werden sie nach der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von zehn Jahren der Silberrückgewinnung zugeführt. Spezielle Schneidmühlen zerschreddern die alten Filme in kleine Partikel und waschen diese anschließend mit Hilfe von Enzymen. Dabei löst sich die silberhaltige Schicht vom Kunststoff und beide Wertstoffe gelangen in den Wirtschaftskreislauf zurück. Diese konsequente Rückgewinnung von Ressourcen ist ein zentraler Baustein für nachhaltige Entsorgung.
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Zertifizierung (Entsorgungsfachbetrieb)

Abfallerzeuger sind dazu verpflichtet sich Gewissheit zu verschaffen, dass das beauftragte Unternehmen zur vorschriftsmäßigen Erledigung der übertragenen Entsorgungsaufgaben befugt ist. Entsorgungsfachbetriebe sind laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einer Reihe von Überprüfungen und Zertifizierungen unterworfen. Die Zertifizierung von Entsorgern übernehmen unabhängige Überwachungsorganisationen, sogenannte Zertifizierer. Jährlich überprüfen sie hierfür die Arbeit des Entsorgungsunternehmens in verschiedenen Teilbereichen. Sind alle Anforderungen erfüllt, ist der Zertifizierer verpflichtet, dem Unternehmen ein schriftliches, befristetes Überwachungszertifikat auszustellen. Geregelt sind alle diese Anforderungen in der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV). Zertifizierte Entsorgungsunternehmen stellen zudem immer einen gesetzeskonformen AV-Vertrag zur Verfügung.
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Röntgenblick

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