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der Röntgenfilmentsorgung für Sie erklärt
Abfallerzeuger
Abfallhierarchie
Aufbewahrungsfrist
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
Computertomographie
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Datenschutz
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Datensicherheitsbehälter (DSB)
Datenträger
DIN 66399
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Magnetresonanztomographie
Röntgenbild
Röntgenfilm
Röntgenfilmbox
Röntgenfilmentsorgung
Schutzklassen (Datenträgervernichtung)
Schweigepflicht
Sicherheitsstufen
Akten und Datenträger werden nach DIN 66399 rückstandsinformationssicher vernichtet. Die Ermittlung des Schutzbedarfs und die Zuordnung der Schutzklasse sowie der Sicherheitsstufen dient zur Klassifizierung der zu entsorgenden Daten. Der Schutzbedarf wird nach der DIN 66399 in folgende Schutzklassen eingeteilt:
Schutzklasse 1 - Normaler Schutzbedarf für interne Daten Schutzklasse 2 - Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten Schutzklasse 3 - Sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten
Jede Datenträger-Kategorie wird zusätzlich in sieben Sicherheitsstufen unterteilt. Die Sicherheitsstufe, die ein Aktenvernichter erzeugt, hängt von seinen Schneidwellen ab. Je höher die Sicherheitsstufe, desto kleiner sind die geschredderten Partikel. Jeder Schutzklasse können unterschiedliche Sicherheitsstufen zugeordnet werden, möglich sind jedoch nur folgende Kombinationen:
Datenträger der Schutzklasse 1 können den Sicherheitsstufen 1, 2 und 3 zugeordnet werden. Datenträger der Schutzklasse 2 können den Sicherheitsstufen 3, 4 und 5 zugeordnet werden. Datenträger der Schutzklasse 3 können den Sicherheitsstufen 4, 5, 6 und 7 zugeordnet werden.
Röntgenbilder werden nach Sicherheitsstufe P4, F1 vernichtet.