Aufbewahrungsfrist
Medizinische Dokumente unterliegen einer zehn- bis dreißigjährigen Aufbewahrungsfrist und müssen sicher geschützt aufbewahrt werden. In Deutschland ist die Aufbewahrung von Patientenakten über zehn Jahre nach der letzten Behandlung gesetzlich vorgeschrieben. Gleiches gilt für Röntgenfilme. Röntgentherapie-Aufnahmen müssen sogar 30 Jahre lang verwahrt bleiben. Nach Ablauf dieser Fristen muss ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb mit der Vernichtung der Röntgenbilder und Patientenakten beauftragt werden.