Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt das deutsche Abfallrecht. Es sichert die umweltverträgliche Bewirtschaftung von Abfällen und fördert einhergehend damit den Kreislauf bzw. die Wiederverwertung von wichtigen Ressourcen innerhalb der Wirtschaft.