Zertifizierung (Entsorgungsfachbetrieb)

Abfallerzeuger sind dazu verpflichtet sich Gewissheit zu verschaffen, dass das beauftragte Unternehmen zur vorschriftsmäßigen Erledigung der übertragenen Entsorgungsaufgaben befugt ist. Entsorgungsfachbetriebe sind laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einer Reihe von Überprüfungen und Zertifizierungen unterworfen. Die Zertifizierung von Entsorgern übernehmen unabhängige Überwachungsorganisationen, sogenannte Zertifizierer. Jährlich überprüfen sie hierfür die Arbeit des Entsorgungsunternehmens in verschiedenen Teilbereichen. Sind alle Anforderungen erfüllt, ist der Zertifizierer verpflichtet, dem Unternehmen ein schriftliches, befristetes Überwachungszertifikat auszustellen. Geregelt sind alle diese Anforderungen in der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV). Zertifizierte Entsorgungsunternehmen stellen zudem immer einen gesetzeskonformen AV-Vertrag zur Verfügung.

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Geschlossener Entsorgungskreislauf

Ob niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser oder spezielle medizinische Einrichtungen: sensible Patientendaten und Datenträger sind streng vertraulich zu behandeln. Das betrifft neben der Aufbewahrung auch deren Entsorgung. Human- und veterinärmedizinische Einrichtungen...

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Dubiose Angebote bei der Röntgenfilmentsorgung

Immer wieder kommt es vor, dass Betrüger unter dem Deckmantel bekannter Firmennamen mit dubiosen Angeboten locken, um an Röntgenfilme und andere Datenträger mit schutzwürdigen, personenbezogenen Inhalten sowie an wertvolle...

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Entsorgungspflicht für fehlerhafte und zerstörte Röntgenbilder

Die Entsorgungspflicht für Fehlaufnahmen oder durch Umwelteinflüsse zerstörte Röntgenfilme ist vielen Ärzten nicht bewusst. Die fachgerechte Verwertung dieser Filme ist jedoch nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch aus zweierlei...

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Mindestens 10 Jahre Aufbewahrungspflicht für Röntgenfilme

Immer zum Jahresende oder Anfang des neuen Jahres steht ein Thema bei Praxen und Krankenhäusern besonders hoch im Kurs: die Archivpflege. Die Anforderungen an den Datenschutz sind hoch –...

Gut zu wissen ...

Datenschutz
Zertifizierung

Was muss im AV-Vertrag stehen?

Laut Datenschutzgrundverordnung muss ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) den Auftragsverarbeiter in Bezug auf den Verantwortlichen binden und Festlegungen treffen zu: Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten, Kategorien betroffener Personen sowie Pflichten und Rechten des Verantwortlichen. Insbesondere müssen Auftragsverarbeiter ihre Verschwiegenheit und die Sicherheit der Verarbeitung gewährleisten. Zertifikate sind beizufügen.

Röntgenblick

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