Zertifizierung (Entsorgungsfachbetrieb)
Abfallerzeuger sind dazu verpflichtet sich Gewissheit zu verschaffen, dass das beauftragte Unternehmen zur vorschriftsmäßigen Erledigung der übertragenen Entsorgungsaufgaben befugt ist. Entsorgungsfachbetriebe sind laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einer Reihe von Überprüfungen und Zertifizierungen unterworfen. Die Zertifizierung von Entsorgern übernehmen unabhängige Überwachungsorganisationen, sogenannte Zertifizierer. Jährlich überprüfen sie hierfür die Arbeit des Entsorgungsunternehmens in verschiedenen Teilbereichen. Sind alle Anforderungen erfüllt, ist der Zertifizierer verpflichtet, dem Unternehmen ein schriftliches, befristetes Überwachungszertifikat auszustellen. Geregelt sind alle diese Anforderungen in der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV). Zertifizierte Entsorgungsunternehmen stellen zudem immer einen gesetzeskonformen AV-Vertrag zur Verfügung.