Entsorger stets auf Seriösität prüfen
Kliniken, Krankenhäuser, Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen sollten bei der Entsorgung alter Röntgenbilder und dazugehöriger Patientenakten besonders wachsam sein. Hier gilt es den beauftragten Entsorger unbedingt zu prüfen! Gemäß Art. 28 DSGVO müssen Entsorger von Röntgenfilmen und Datenträgern darauf achten, dass ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) vorliegt. Die Verantwortung liegt stets beim Auftraggeber. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass der Datenschutz bei der Auftragsdatenverarbeitung eingehalten wird. Er ist damit auch im Falle eines Verstoßes in Haftung zu nehmen. Seriöse Entsorgungsunternehmen sind zertifiziert und stellen immer einen gesetzeskonformen AV-Vertrag zur Verfügung. Eine lückenlose Dokumentation nach abgeschlossener Vernichtung und Verwertung sind obligatorisch. Hiermit können Arztpraxen und Kliniken auch gegenüber den Aufsichtsbehörden belegen, dass alle Dokumente entsprechend ihrer Verantwortung als Abfallerzeuger sicher entsorgt wurden.
Angebliche Geschäftsverbindungen werden suggeriert
Die Gefahr auf unseriöse Angebote zu stoßen, ist nicht zu unterschätzen, wie Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit zeigen. Im Sommer dieses Jahres kursierten unseriöse Angebote eines Unternehmens namens „Schmitt & Kampshof“ und „Schmitt“ mit vermeintlichem Sitz in Bremen. Per Faxnachricht wurde mit der Entsorgung und Vernichtung von Röntgenbildern, Patientendaten und anderen Datenträgern geworben und eine angebliche Geschäftsverbindung suggeriert. Die Empfänger wurden über eine Abholaktion dazu aufgefordert, einer Auftragsvergabe einzuwilligen.Laut anderer Quellen, wie bspw. der Firma A. & P. Drekopf GmbH & Co. KG sowie des Anwalts Carsten Dormehl, habe es bereits im letzten Jahr mutmaßlich kriminelle Geschäfte desselben Unternehmens gegeben, unterden angeblichen Firmennamen ‚Drehkopf Recycling GmbH‘ in München und ‚Rhenus Recycling‘ in Berlin. Die Betroffenen hatten daraufhin Strafanzeige gestellt.
Betrugsversuchen entgegenwirken
In solchen Fällen gilt es für Arztpraxen, Kliniken, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen, die mit der Entsorgung von Röntgenfilmen betraut sind, wachsam zu bleiben und sich nicht von offensichtlich betrügerischen Herangehensweisen täuschen zu lassen. Denn hier geht es nicht nur um finanzielle und rohstoffliche Verluste, sondern auch um den Schutz hochsensibler personenbezogener Daten. Ratsam ist es, in keinem Fall auf derartige Angebote einzugehen und dubios erscheinende Nachrichten am besten zu ignorieren. Vorgelegte Zertifikate müssen stets auf Gültigkeit geprüft werden. Im Zweifelsfall sollte der Kontakt zum Zertifizierer hergestellt werden. Auch mit einem Blick in das Handelsregister lässt sich feststellen, ob das besagte Unternehmen überhaupt existiert.