D-Arzt-Verfahren
Nach einem Arbeitsunfall (auch Wegeunfall), bei Schul- und Hortunfällen und auch bei Berufserkrankungen muss ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden. Das D-Arzt-Verfahren (Durchgangsarztverfahren) regelt in Deutschland die Behandlung der Verletzten und die Abrechnung des Unfalls. Nur so können Versicherte die Leistungen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Anspruch nehmen, v. a. bei langwierigen Therapien oder potenziellen Folgeschäden ist das von enormer Bedeutung für die Verunfallten. Die Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie bzw. für Orthopädie und Unfallchirurgie haben eine spezielle Zusatzqualifikation, auch in Ausstattung und Organisation der Praxis müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Die Zulassung zum D-Arzt erteilen die zuständigen Landesverbände der UV-Träger.