Datenschutz

Röntgenfilme und Datenträger enthalten personenbezogene und besonders schutzwürdige Informationen. Deshalb müssen sie sicher aufbewahrt und umgehend nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet werden. Schutz und Umgang sensibler Patientendaten von der sicheren Aufbewahrung und Entsorgung unterliegt seit Erlass der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) seit Mai 2018 noch schärferen Datenschutz-Vorschriften. Bei Rechtsverletzungen drohen Abmahnungen und hohe Geldbußen. Die Entsorgung und Vernichtung von Röntgenfilmen verlangt nach höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards gemäß der maßgeblichen internationalen Norm ISO/IEC21964 (DIN 66399).

Themen

Datenschutz
Röntgenbild
Röntgenfilmentsorgung
Wertstoffe

Röntgen in der Zahnmedizin: Verfahren, Lagerung und Entsorgung

In keinem anderen medizinischen Fachbereich wird so häufig geröntgt wie in der Zahnmedizin. Als eines der wichtigsten Diagnoseverfahren liefert die Röntgendiagnostik Aufnahmen des Kiefers, der Zahnwurzeln und Zähne, sodass...

Röntgenbilder zu recyceln ist gesetzlich vorgeschrieben und schont natürliche Ressourcen

Datenschutz
KrWG
Wertstoffe

Umweltfreundliches und datenschutzgerechtes Recycling von Röntgenbildern gesetzlich fixiert

Röntgenbilder enthalten Silber und Kunststoff. Deren Rückgewinnung ist aus ökologischen wie ökonomischen Gründen sinnvoll. In den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, können die Wertstoffe für vielfältige Zwecke wiederverwendet werden. Das spart Primärressourcen,...

Datenschutzverstöße bei der Röntgenfilmentsorgung können Folgen haben.

Aufbewahrungsfrist
Datenschutz
Röntgenfilmentsorgung

Röntgenbilder in Klinikruinen gefunden: Welche Folgen haben Datenschutzverstöße?

Datenschutzskandale um unsicher aufbewahrte bzw. nicht entsorgte Patientenakten und Röntgenbilder sind derzeit in aller Munde: Ende Mai 2020 entdeckte ein Youtuber tausende ungesicherte Patientenakten im früheren St. Nikolaus-Hospital in...

Datenschutz

Kontaktlose Röntgenfilmentsorgung per Post

Weltweit stehen medizinische Einrichtungen gerade vor der gigantischen Herausforderung, sich für die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie zu wappnen. Hierbei geht es nicht nur darum, personelle und räumliche Kapazitäten zu schaffen,...

Gut zu wissen ...

Kann man Röntgenbilder verkaufen?

Es ist möglich, alte Röntgenbilder nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren an Recyclingunternehmen zu verkaufen, die das enthaltene Silber zurückgewinnen können. Die Höhe der Vergütung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Menge, der Qualität und dem Silbergehalt der Röntgenbilder. Hierfür gibt es vorab ein Ankaufangebot seitens des Recyclingunternehmens. Vor einem Verkauf sollten Arztpraxen und Kliniken darauf achten, dass die beauftragte Firma über die nötigen Zertifizierungen verfügt, um eine umweltgerechte Entsorgung und EU-Datenschutzvorgaben zu gewährleisten.

Wie entsorge ich private Röntgenbilder richtig?

Patienten dürfen eigene Röntgenbilder prinzipiell in der grauen Tonne ihres Hausmülls entsorgen. Doch mit Blick auf den Datenschutz – Röntgenaufnahmen enthalten sensible, persönliche Informationen wie Name und Geburtsdatum – ist die Abgabe bei dem Arzt, der sie erstellt hat, sicherer. Praxen und Krankenhäuser sind zur Entsorgung gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet. Alternativ ist eine Sendung per Brief an einen Entsorger oder die Abgabe beim nächsten Wertstoffhof möglich. Fallen größere Mengen an, bieten spezialisierte Unternehmen Abholservices per Post an.

Wie werden alte Röntgenbilder entsorgt?

Für Röntgenbilder gilt eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren. Danach übernimmt sie ein zertifizierter Röntgenfilmentsorger zur sicheren und datenschutzkonformen Verwertung. Da Röntgenbilder wertvolle Rohstoffe wie Silber und Kunststoff enthalten, werden sie dem Recycling zugeführt. Gleichzeitig erfolgt im Entsorgungsprozess die unwiederbringliche Vernichtung enthaltener Daten. Weil Kliniken und andere medizinische Einrichtungen verpflichtet sind, sensible Patientendaten wie Röntgenfilme vor Fremdzugriffen zu schützen, ist bei der Entsorgung besonders große Sorgfalt geboten.

Dürfen Patienten eigene Röntgenbilder mit nach Hause nehmen?

Röntgenbilder sind Eigentum des Arztes, der sich auch um die datenschutzgerechte Röntgenfilmentsorgung kümmern muss. Patienten dürfen die Aufnahmen deshalb grundsätzlich nicht mit nach Hause nehmen. Sie haben jedoch das Recht auf Einsichtnahme der Bilder und gegen eine Gebühr ist die Erstellung von Kopien möglich. Falls eine Weiterbehandlung erfolgt, besteht ein Anspruch auf die vorübergehende Überlassung der Originalaufnahmen an den anderen Arzt. Auf diese Weise vermeidet der Patient eine weitere Röntgenuntersuchung. Sind die Unterlagen digital gespeichert, lassen sie sich kostenpflichtig in digitaler Form bereitstellen.

Röntgenblick

Aktuelle Informationen zur Röntgenfilmentsorgung –
mit unserem Newsletter bleiben Sie auf dem Laufenden!

Der „Röntgenblick“ ist ein Angebot der Schmidt + Kampshoff GmbH. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich für den Versand des Newsletters über CleverReach verwendet, und Sie können sich jederzeit wieder abmelden. Eine Nutzung darüber hinaus oder eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Mehr Infos unter Datenschutz.