Datenschutz
Röntgenfilme und Datenträger enthalten personenbezogene und besonders schutzwürdige Informationen. Deshalb müssen sie sicher aufbewahrt und umgehend nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet werden. Schutz und Umgang sensibler Patientendaten von der sicheren Aufbewahrung und Entsorgung unterliegt seit Erlass der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) seit Mai 2018 noch schärferen Datenschutz-Vorschriften. Bei Rechtsverletzungen drohen Abmahnungen und hohe Geldbußen. Die Entsorgung und Vernichtung von Röntgenfilmen verlangt nach höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards gemäß der maßgeblichen internationalen Norm ISO/IEC21964 (DIN 66399).