Röntgendiagnostik in der Zahnarztpraxis
Röntgenuntersuchungen gehören in den rund 46.000 deutschen Zahnarztpraxen zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel zur Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Kiefer-Gesichtsbereich. Mit den Aufnahmen können Veränderungen an den Zähnen sowie am zahntragenden Kieferknochen – wie Karies, Infektionen, Erkrankungen des Zahnhalteapparates wie Parodontitis oder krankhafte Abszesse am Kieferknochen – identifiziert werden. Auch Füllungen und Kronen sind auf Röntgenbildern sichtbar und geben Aufschluss darüber, welche Bereiche genauer beobachtet oder behandelt werden müssen. Röntgenaufnahmen werden außerdem sowohl vor Weisheitszahn-OPs und Wurzelbehandlungen als auch bei der Planung von zahnärztlichen Implantaten oder anderem Zahnersatz eingesetzt. Darüber hinaus sind Röntgenbilder auch ein wichtiges Anamnesewerkzeug, welches sie über die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten sowie vorangegangene Behandlungen in anderen Praxen informiert.
Dank moderner Technologie ist die Strahlenbelastung beim Röntgen der Zähne deutlich reduziert und beträgt pro Röntgenaufnahme durchschnittlich 0,005 mSv (Millisievert). Im Vergleich: Die natürliche Röntgenstrahlung der Umwelt beläuft sich auf bis zu 10 mSv pro Jahr. Damit liegt die Strahlenbelastung einer zahnärztlichen Röntgenuntersuchung kaum höher als die alltägliche Exposition durch Umwelteinflüsse. Während der Aufnahme tragen Patientinnen und Patienten eine spezielle Strahlenschutzkleidung, um umliegende Organe zu schützen.
Art der Röntgenaufnahme durch Krankheitsbild bestimmt
Zur Diagnose verschiedener Zahnprobleme werden in Zahnarztpraxen diverse Röntgenaufnahmen angefertigt. Diese sind abhängig vom Krankheitsbild der Patientinnen und Patienten. Einzelzahnaufnahmen werden beispielsweise für die Diagnostik einzelner Zähne verwendet und können die anatomische Struktur von Zahnkronen, Zahnwurzeln und Kieferknochen wiedergeben. Diese Aufnahmen sind entscheidend für die Diagnose von Karies, bei Wurzelbehandlungen und bei der Beurteilung von Zahnersatz. Panoramaschichtaufnahmen (Orthopantomogramm) bilden ein umfassendes Bild des gesamten Ober- und Unterkiefers sowie aller Knochen- und Zahnstrukturen ab und werden beispielsweise zur Planung chirurgischer Eingriffe wie einer Implantation angefertigt. Für komplexe Kieferrestaurationen werden beispielsweise dreidimensionale Aufnahmen mit einem digitalen Volumentomographen (DVT) erstellt, um die Ergebnisse therapeutischer Eingriffe zu verbessern.
Digitale Röntgentechnik als neuer Standard in Zahnarztpraxen
Die meisten Zahnarztpraxen sind mittlerweile mit digitaler Röntgentechnik ausgestattet, die im Vergleich zur analogenRöntgendiagnostik zahlreiche Vorteile bietet. Neben einer deutlich geringeren Strahlenbelastung für die Patienten und Patientinnen können die digitalen Röntgenbilder direkt auf einem Computermonitor dargestellt werden, was zu schnellen und genauen Diagnosen führt. Darüber hinaus erleichtert die elektronische Speicherung und Weiterleitung der Bilder die Zusammenarbeit mit anderen Fachärztinnen und -ärzten. Durch den Umstieg auf digitale Röntgenaufnahmen können zudem Ressourcen eingespart und Abfälle reduziert werden – das schützt die Umwelt. In Zukunft wird vor allem die KI-basierte Analyse von Röntgenaufnahmen an Bedeutung gewinnen: Durch ihre Fähigkeit, Muster zu erkennen, kann die KI präzisere Diagnosen stellen und wertvolle Empfehlungen liefern.
Röntgenbilder sicher aufbewahren
Nach § 85 (2) Nr. 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchG) gilt für Röntgenaufnahmen aus Untersuchungen eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren, bei Bilddaten aus Behandlungen beträgt die Frist sogar 30 Jahre. Bei Untersuchungen minderjähriger Personen muss die Aufbewahrung bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres erfolgen. Auch wenn Röntgenfilme vorrangig im medizinischen Bereich anfallen, zählen sie gemäß der Abfallverzeichnisverordnung nicht zu den medizinischen Abfällen und müssen als „Abfälle der fotografischen Industrie“ entsorgt werden.
Datenschutzkonforme Entsorgung von Röntgenbildern
Da Röntgenaufnahmen sensible personenbezogene Daten enthalten, müssen sie gemäß Bundesdatenschutzgesetz sicher gelagert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) datenschutzkonform vernichtet werden. Die Sammlung und Lagerung erfolgt in speziellen Datensicherheitsbehältern – den sogenannten DSB. Diese werden entweder mit einem Vorhängeschloss oder einem integrierten Schließmechanismus vor Fremdeingriffen geschützt. Die Datensicherheitsbehälter werden von den Entsorgungsunternehmen in den Zahnarztpraxen oder Zahnkliniken abgeholt, bevor sie schlussendlich vernichtet werden. Für kleinere Mengen bieten spezialisierte Entsorgungsunternehmen alternativ auch die Option der Entsorgung per Post an. Dafür stellen sie kleine Boxen für einen gesicherten Postversand bereit.
Röntgenbilder müssen datenschutzkonform nach DIN-Norm 66399 rückstandsinformationssicher vernichtet werden. Die Patientendaten werden nach der Norm gemäß ihres Schutzbedarfs in Schutzklassen und Sicherheitsstufen kategorisiert. Bei Röntgenaufnahmen handelt es sich um Daten mit einem hohen Schutzbedarf, weshalb sie gemäß Schutzklasse 2 und den Sicherheitsstufen P4, F1 zu vernichten sind. Je höher der Schutzbedarf der Daten, desto kleiner werden diese in der Vernichtung geschreddert. Dabei bezieht sich die Norm nur auf die Entsorgung der Patientendaten und nicht auf die Rohstoffe.
Verwertung und Recycling von zahnmedizinischen Röntgenaufnahmen
Gemäß § 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind zahnärztliche Praxen als Erzeuger und Besitzer von Röntgenfilmen verpflichtet, ihre Röntgenaufnahmen ordnungsgemäß zu verwerten. So können die hochwertigen Wertstoffe – Kunststoff und Silber – zurück in den Rohstoffkreislauf gegeben werden. Dafür werden die Bilder geschreddert und in einem speziellen Enzymbad behandelt. Die Chemikalien lösen so die Bestandteile der Aufnahme voneinander und gleichzeitig werden die sensiblen Patientendaten sicher und zuverlässig vernichtet.