In urologischen Praxen lagern Röntgenbilder, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen fach- und umweltgerecht entsorgt werden müssen

Aufbewahrungsfrist
KrWG
Wertstoffe

Bildnachweis: inkoly (iStock)
15. März 2023

Röntgenaufnahmen in der Urologie: Methoden, Aufbewahrung und Recycling

Dank Verbesserungen bei der Sonographie (Ultraschall) sind urologische Röntgenuntersuchungen heutzutage nicht mehr so häufig erforderlich wie noch vor einigen Jahren. Doch durch die langjährigen Aufbewahrungsfristen lagern in den Archiven von Urologinnen und Urologen noch große Mengen an Filmmaterial. Für die anstehende fach- und umweltgerechte Entsorgung sind abfall- und datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Gleiches gilt für Datenträger mit digitalen Röntgenaufnahmen.

Urologische Röntgenuntersuchungen im Überblick

In bestimmten medizinischen Fällen kann auf eine Röntgendiagnostik nicht verzichtet werden. Je nach zu untersuchender Körperregion kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz:

Beim Röntgen der Nieren und der Harnleiter wird ein Ausscheidungsurogramm angefertigt. Dabei spritzt der Urologe jodhaltiges Kontrastmittel über eine Vene, das der Patient über die Nieren wieder ausscheidet. Sowohl vor der Gabe des Kontrastmittels als auch im Verlauf des Ausscheidungsprozesses erfolgt das Röntgen der Nieren und ableitenden Harnwege, die das Nierenkelchsystem, den Harnleiter und die Blase darstellen und mögliche Harnsteine und Tumore erkennbar machen.

Eine Abbildung der oberen Harnwege ermöglicht die retrograde Ureteropyelographie. Diese wird vor der endoskopischen Steintherapie in Narkose durchgeführt, indem der Arzt ein Blasenspiegelgerät (Zystoskop) über die Harnröhre bis in die Harnblase vorschiebt. Über einen Katheter, der bis in die Harnleitermündung oder den Harnleiter reicht, erfolgt eine Kontrastmitteleinspritzung. Die anschließende Röntgendurchleuchtung bildet das Nierenhohlsystem und den Harnleiterverlauf ab, wodurch sich Harnsteine von tumorverdächtigen Arealen unterscheiden lasen.

Um die Form und Funktion der Blase zu analysieren und Beschwerden bei der Harnblasenentleerung zu diagnostizieren, ist in bestimmten Fällen eine Röntgenaufnahme der Blase erforderlich. In der sogenannten Miktionszystourethrographie wird diese über einen Katheter so lange mit Kontrastmittel aufgefüllt, bis der Patient einen ausreichenden Harndrang verspürt. Darauf folgt das Röntgen zu verschiedenen Zeitpunkten während der Entleerungsphase.

Insbesondere vor großen Operationen der Prostata ist eine Röntgenuntersuchung der Harnröhre notwendig. Bei der retrograden Urethrographie wird eine geringe Menge Kontrastmittel vorsichtig in die Harnröhre gegeben und anschließend das Röntgenbild angefertigt. Unmittelbar danach läuft die Flüssigkeit wieder auf normalem Wege ab.

Aufbewahrung und Entsorgung von Röntgenbildern

Wie in allen anderen medizinischen Bereichen gelten auch für Röntgenaufnahmen aus der Urologie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Zwar setzen immer mehr Ärzte auf die Digitalisierung, dennoch lagern noch sehr viele analoge Röntgenfilme in den Praxen und Kliniken. Denn für die Aufbewahrung von Röntgenaufzeichnungen und Patientenaufnahmen schreibt § 85 (2) Nr. 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchG) eine Dauer von 10 Jahren und bei Aufnahmen von Minderjährigen mindestens bis zum 28. Lebensjahr vor. Weil sie personenbezogene Daten enthalten, müssen sie sicher gelagert und umgehend nach Ablauf der Frist gemäß Datenschutzverordnung (DSGVO) sicher vernichtet werden. Für die Einhaltung des Datenschutzes stehen die Praxis- und Klinikleiter in der Verantwortung, die diese Aufgabe zumeist an interne Abfall- und Datenschutzbeauftragte weitergeben. Die Einhaltung der DSGVO kontrollieren die zuständigen Aufsichtsbehörden (Landesdatenschutzbeauftragte).

Gemäß § 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind urologische Praxen als Erzeuger und Besitzer von Abfällen dazu verpflichtet, ihre Abfälle, also auch die Röntgenaufnahmen, ordnungsgemäß zu verwerten. Dazu zählen sowohl fehlerhafte oder zerstörte Röntgenbilder als auch Aufnahmen, die an die gesetzliche Aufbewahrungspflicht gebunden sind. Schließlich enthalten sie nicht nur vertrauliche Daten, sondern auch wertvolle Rohstoffe wie Silber und Kunststoff, die durch Recycling zurückgewonnen und wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden können. Laut dem Grundgedanken der Abfallhierarchie des KrWG (§ 6) ist das Recycling stets auszuschöpfen und der Verwertung sowie Beseitigung vorzuziehen.

Rückgewinnung von Silber und Kunststoff aus Röntgenaufnahmen

Nach der Sammlung werden die Röntgenaufnahmen in abschließbaren Datensicherheitsbehältern (DSB) durch einen zertifizierten Entsorger abgeholt, der sich um die fachgerechte und datenschutzkonforme Verwertung kümmert.

Im Recyclingprozess zerkleinern spezielle Schneidmühlen die alten Filme in kleine Partikel, die anschließend mit Hilfe von Enzymen gewaschen werden. Dadurch löst sich die silberhaltige Schicht von den Kunststoffbestandteilen und beide Wertstoffe gelangen wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück.

Das Recycling von Röntgenaufnahmen schont nicht nur Ressourcen, sondern ist auch aus ökonomischen Gründen sinnvoll: Je nach Menge und Qualität erhalten Praxen und Kliniken für die Abgabe an einen Recyclingbetrieb eine Vergütung.

Röntgenblick

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