Orthopädische Röntgenuntersuchungen im Überblick
Vor allem bei Knochenbrüchen ist es in orthopädischen Praxen notwendig, Röntgenaufnahmen anzufertigen. Dabei sind in der Regel Darstellungen in mindestens zwei verschiedenen Ebenen erforderlich – meist von vorn und von der Seite. Orthopäden erhalten auf diese Weise Informationen über den genauen Ort des Bruchs, die Zahl der Bruchstücke, eine potenzielle Verschiebung der Bruchflächen sowie eine mögliche Beteiligung einer Gelenkfläche. Je nach Untersuchungsziel und Körperregion kommen in der Orthopädie unterschiedliche Röntgenverfahren zum Einsatz.
Bei unklaren Befunden und zur Planung komplexer Operationen werden die Kernspintomographie (MRT) und die Computertomographie (CT) bevorzugt durchgeführt. Diese Untersuchungsmethoden sind auch bei Verletzungen und Erkrankungen des Brustkorbs und der Wirbelsäule besonders gut geeignet. Die MRT zeichnet sich nämlich dadurch aus, Weichteile detailliert darzustellen, insbesondere Gelenke, Muskeln, Sehnen und Schleimbeutel sowie Bandscheiben, Rückenmark und Rückenmarksnerven.
Der Ultraschall bietet eine weniger aufwendige Methode zur Untersuchung von Weichteilen, z. B. von Bauchorganen. Zusätzlich bietet er die Möglichkeit, Verletzungen und Erkrankungen der Bänder, Muskeln und Sehnen festzustellen. Oft dient diese Technik bei Gelenkerkrankungen und Knochenverletzungen als Ergänzung zu anderen Diagnoseverfahren.
Bei der Knochenszintigrafie (Skelettszintigrafie) injiziert der behandelnde Arzt zuerst einen radioaktiven Stoff in den Knochen, der anschließend gemessen wird. Anhand der Verteilungsmuster und gespeicherten Menge sind Rückschlüsse auf einen gesteigerten Knochenstoffwechsel möglich. Dieser tritt beispielsweise bei entzündlichen Veränderungen oder Tumoren auf.
Aufbewahrung und Entsorgung
Alle angefertigten Röntgenfilme unterliegen gemäß § 85 (2) Nr. 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchG) einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren und bei Aufnahmen von Minderjährigen mindestens bis zum 28. Lebensjahr. Nach Ablauf dieser Fristen müssen orthopädische Praxen ebenso wie andere medizinische Einrichtungen einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb mit der Vernichtung der Röntgenbilder beauftragen.
Die fachgerechte Entsorgung dient neben dem Schutz der Umwelt vor allem auch der sicheren Vernichtung sensibler personenbezogener Daten, die in Röntgenaufnahmen enthalten sind. Aus diesem Grund müssen die Röntgenbilder sowohl geschützt gelagert als auch umgehend nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gesetzeskonform vernichtet werden. Die Einhaltung des Datenschutzes liegt in der Verantwortung der Praxis- und Klinikleiter und wird durch die zuständigen Aufsichtsbehörden (Landesdatenschutzbeauftragte) kontrolliert. Zudem sind orthopädische Praxen als Abfallerzeuger und -besitzer gemäß § 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur ordnungsgemäßen Verwertung aller Röntgenaufnahmen verpflichtet. Diese gehören schließlich auch zu den Abfällen, die im Praxisalltag anfallen. Die Verwertungspflicht gilt auch, wenn die Röntgenbilder fehlerhaft oder zerstört sind.
Recycling wertvoller Rohstoffe
Die ordnungsgemäße Entsorgung stellt sicher, dass die in den Röntgenaufnahmen enthaltenen Rohstoffe wie Silber und Kunststoff durch Recycling zurückgewonnen werden und dem industriellen Kreislauf erhalten bleiben. Dafür werden Röntgenbilder durch einen zertifizierten Entsorger in abschließbaren Datensicherheitsbehältern (DSB) abgeholt. Diese sind je nach Menge mit einem Fassungsvermögen von bis zu 770 Litern verfügbar.
Beim Recycling werden die alten Röntgenfilme anschließend durch spezielle Schneidmühlen in kleine Partikel zerkleinert und mit Hilfe von Enzymen gewaschen, um das Silber vom Kunststoff zu trennen. Beide Bestandteile kehren somit wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück.
Für orthopädische Praxen lohnt sich das Recycling gleich aus zweierlei Hinsicht: Zum einen tragen sie einen wichtigen Teil zum Schutz von Ressourcen und Umwelt bei, zum anderen erhalten sie für die Abgabe an einen Recyclingbetrieb je nach Menge und Qualität der Röntgenbilder eine Vergütung.