Datenschutzbehälter (DSB) – auch Datenentsorgungs- oder Datenschutzbehälter – sind Spezialbehälter für die Sammlung, Lagerung und den Transport von zur Entsorgung gemäß DIN-66399 vorgesehenen Datenträgern. Die Behälter sind zum Schutz vor Fremdzugriffen durch Vorhängeschlösser oder integrierte Schließsysteme abschließbar und bestehen in der Regel aus robustem Material, das vor gewaltsamem Zugriff schützt. Ein Einwurfschlitz ermöglicht den Einwurf von Datenträgern in den verschlossenen Behälter. Die Größe variiert je nach Bedarf und Art der Datenträger zwischen ca. 70 und 770 Litern. Für die Sammlung größerer Mengen von Röntgenfilmen bietet sich zumeist ein DSB mit einem Volumen von 240 Litern an, der sich problemlos durch Zimmertüren bewegen lässt.

Themen

Röntgenbilder in der Tiermedizin: Diagnostik, Aufbewahrungsfristen, Entsorgung

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In der Tiermedizin dienen Röntgenuntersuchungen als wichtiges Instrument, um die Diagnose zu unterstützen und den Heilungsprozess bei bestimmten Krankheiten zu überwachen. Wie in der Humanmedizin müssen sich auch tiermedizinische...

Verwertung von Röntgenfilmen aus orthopädischen Praxen

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Orthopädische Röntgenuntersuchungen im Überblick Vor allem bei Knochenbrüchen ist es in orthopädischen Praxen notwendig, Röntgenaufnahmen anzufertigen. Dabei sind in der Regel Darstellungen in mindestens zwei verschiedenen Ebenen erforderlich –...

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Röntgenaufnahmen in der Urologie: Methoden, Aufbewahrung und Recycling

Dank Verbesserungen bei der Sonographie (Ultraschall) sind urologische Röntgenuntersuchungen heutzutage nicht mehr so häufig erforderlich wie noch vor einigen Jahren. Doch durch die langjährigen Aufbewahrungsfristen lagern in den Archiven...

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Vorreiterrolle der EU bei Abfallpolitik und Kreislaufwirtschaft Die Europäische Union bemüht sich um eine weltweite Vorreiterrolle bei der Abfallpolitik und Kreislaufwirtschaft. Kreislaufwirtschaftliche Vorschriften – und damit einhergehend öffentliche Mittel...

Gut zu wissen ...

Was besagt die Strahlenschutzverordnung?

Die Strahlenschutzverordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung(StrlSchV) – ist Teil des deutschen Atom- und Strahlenschutzrechts und regelt u.a. die Anwendung im medizinischen Bereich. Innerhalb der Strahlenschutzverordnung werden die Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes(StrlSchG) konkretisiert. In der Neufassung der StrlSchV von Januar 2019 wurden bestehende Vorschriften aus der alten Röntgenverordnung (RöV) übernommen und die RöVaußer Kraft gesetzt. Enthalten sind u.a. notwendige Genehmigungen, zulässige Strahlungswerte, die betriebliche Organisation des Strahlenschutzes sowie Sicherheitsregelungen. Mit der neuen Verordnung fielen u. a. der Röntgenpass weg und Medizinphysik-Expertinnen und -Experten werden verstärkt in die Röntgendiagnostik eingebunden.

Welche Aufbewahrungsfrist gilt für Röntgenbilder aus D-Arzt-Verfahren?

Innerhalb des Durchgangsarztverfahrens (kurz: D-Arzt-Verfahren) sind Durchgangsärzte sowie am Verletzungsverfahren beteiligte Krankenhäuser verpflichtet, alle ärztlichen Patientenakten mindestens 15 Jahre aufzubewahren. Zu den Behandlungsunterlagen gehören auch alle Krankenblätter und Röntgenbilder. Gesetzlich geregelt ist die Aufbewahrungszeit in den Richtlinien zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren (Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII). Für andere Ärzte gelten die Vorschriften der Berufsordnung für Ärzte mit einer Aufbewahrungspflicht von derzeit mindestens 10 Jahren. 

In welchen Müll kommen Röntgenbilder?

Vorzugsweise sollten Patienten ihre Röntgenaufnahmen in der Praxis abgeben, wo sie angefertigt wurden. Eine Entsorgung in der Hausmülltonne ist zwar zulässig, jedoch ist davon aus zweierlei Gründen abzuraten: Zum einen beinhalten die Aufnahmen persönliche Informationen wie Name und Geburtsdatum, die bei einer Entsorgung über den Hausmüll in unbefugte Hände geraten könnten. Zum anderen enthalten Röntgenfilme wertvolle Rohstoffe wie Silber, die sich durch Recycling zurückgewinnen lassen. Ärzte sind zur datenschutzkonformen als auch umweltgerechten Verwertung verpflichtet. Darum kümmern sich entsprechend zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe.

Kann man Röntgenbilder verkaufen?

Es ist möglich, alte Röntgenbilder nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren an Recyclingunternehmen zu verkaufen, die das enthaltene Silber zurückgewinnen können. Die Höhe der Vergütung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Menge, der Qualität und dem Silbergehalt der Röntgenbilder. Hierfür gibt es vorab ein Ankaufangebot seitens des Recyclingunternehmens. Vor einem Verkauf sollten Arztpraxen und Kliniken darauf achten, dass die beauftragte Firma über die nötigen Zertifizierungen verfügt, um eine umweltgerechte Entsorgung und EU-Datenschutzvorgaben zu gewährleisten.

Röntgenblick

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