Datenschutzbehälter (DSB) – auch Datenentsorgungs- oder Datenschutzbehälter – sind Spezialbehälter für die Sammlung, Lagerung und den Transport von zur Entsorgung gemäß DIN-66399 vorgesehenen Datenträgern. Die Behälter sind zum Schutz vor Fremdzugriffen durch Vorhängeschlösser oder integrierte Schließsysteme abschließbar und bestehen in der Regel aus robustem Material, das vor gewaltsamem Zugriff schützt. Ein Einwurfschlitz ermöglicht den Einwurf von Datenträgern in den verschlossenen Behälter. Die Größe variiert je nach Bedarf und Art der Datenträger zwischen ca. 70 und 770 Litern. Für die Sammlung größerer Mengen von Röntgenfilmen bietet sich zumeist ein DSB mit einem Volumen von 240 Litern an, der sich problemlos durch Zimmertüren bewegen lässt.

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Gut zu wissen ...

Können Röntgenbilder in den Hausmüll?

Röntgenbilder sollten weder von Kliniken, Praxen noch von Bürgern im Hausmüll entsorgt werden, da sie vertrauliche personenbezogene Daten enthalten. Wenn solche Daten in die falschen Hände geraten oder öffentlich werden, kann dies einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellen. Zudem sind Röntgenbilder recyclingfähig und sollten daher fachgerecht entsorgt werden. Arztpraxen und Kliniken sollten sie daher in speziellen Behältern sammeln und von einem zertifizierten Entsorger abholen und recyceln lassen. Privatpersonen wird empfohlen, zu Hause gelagerte Aufnahmen beim Wertstoffhof oder in der Klinik beziehungsweise Praxis abzugeben.

Wie lange muss ein Röntgenbild aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungsfristen für Röntgenbilder sind im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) geregelt. Bei Behandlungen müssen Röntgenbilder gemäß § 85 Abs. 2 StrlSchG 30 Jahre lang aufbewahrt werden. Für Untersuchungen beträgt die Frist zehn Jahre. Bei minderjährigen Patienten müssen die Aufnahmen mindestens bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres aufbewahrt werden. Diese Fristen gewährleisten, dass die Bilder bei Bedarf noch verfügbar sind. Erst nach Ablauf können die Röntgenbilder sicher entsorgt und recycelt werden, wobei der Schutz der persönlichen Daten während des gesamten Entsorgungsprozesses sichergestellt sein muss.

Sind Röntgenaufnahmen Sondermüll?

Röntgenaufnahmen gelten nicht als Sondermüll, da sie keine relevanten Gefahrstoffe enthalten. Sie werden nach dem Abfallschlüssel 090107 als „Abfälle aus der fotografischen Industrie“ eingestuft und müssen gemäß dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft entsorgt werden. Da Röntgenbilder Silber und andere wertvolle Rohstoffe enthalten, sollten sie in spezialisierten Anlagen recycelt werden. Dabei ist der Schutz personenbezogener Daten von entscheidender Bedeutung. Daher sollte die Entsorgung nur durch gemäß KrWG und DSGVO zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe erfolgen. Patienten können ihre Röntgenfilme beim Wertstoffhof oder in der Klinik bzw. Arztpraxis entsorgen.

Kinder dreimal strahlenempfindlicher als Erwachsene.

Wie lange müssen Röntgenbilder von Kindern aufbewahrt werden?

Gemäß § 85 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) müssen Röntgenaufnahmen von Minderjährigen mindestens bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres aufbewahrt werden. Somit gilt für Kinder und Jugendliche eine längere Aufbewahrungsfrist als für Erwachsene. Erst ab dem 18. Lebensjahr beginnt die reguläre 10-jährige Aufbewahrungsfrist. Anschließend können Arztpraxen und Kliniken die Röntgenbilder zur sicheren und datenschutzkonformen Verwertung an ein spezialisiertes Entsorgungsunternehmen übergeben.

Röntgenblick

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