Kinder dreimal strahlenempfindlicher als Erwachsene.

Röntgenbild

16. März 2021

Kinder dreimal strahlenempfindlicher als Erwachsene

Für Röntgenuntersuchungen bei Kindern gelten laut Röntgenverordnung keine speziellen gesetzlichen Vorgaben. Weil ihr Körper bis zu 3-fach strahlenempfindlicher als der Körper eines Erwachsenen ist, sollten aber, wann immer es machbar ist, alternative Untersuchungen durchgeführt werden, um die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten (z. B. Ultraschall). Neue Verfahren und der Einsatz spezieller Filter und Einstellungen bspw. helfen dabei, die Strahlendosis beim Röntgen von Kindern zu vermindern.

Röntgenblick

Aktuelle Informationen zur Röntgenfilmentsorgung –
mit unserem Newsletter bleiben Sie auf dem Laufenden!

Der „Röntgenblick“ ist ein Angebot der Schmidt + Kampshoff GmbH. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich für den Versand des Newsletters über CleverReach verwendet, und Sie können sich jederzeit wieder abmelden. Eine Nutzung darüber hinaus oder eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Mehr Infos unter Datenschutz.