Für Röntgenuntersuchungen bei Kindern gelten laut Röntgenverordnung keine speziellen gesetzlichen Vorgaben. Weil ihr Körper bis zu 3-fach strahlenempfindlicher als der Körper eines Erwachsenen ist, sollten aber, wann immer es machbar ist, alternative Untersuchungen durchgeführt werden, um die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten (z. B. Ultraschall). Neue Verfahren und der Einsatz spezieller Filter und Einstellungen bspw. helfen dabei, die Strahlendosis beim Röntgen von Kindern zu vermindern.
16. März 2021