Für Röntgenbilder gilt eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren. Danach übernimmt sie ein zertifizierter Röntgenfilmentsorger zur sicheren und datenschutzkonformen Verwertung. Da Röntgenbilder wertvolle Rohstoffe wie Silber und Kunststoff enthalten, werden sie dem Recycling zugeführt. Gleichzeitig erfolgt im Entsorgungsprozess die unwiederbringliche Vernichtung enthaltener Daten. Weil Kliniken und andere medizinische Einrichtungen verpflichtet sind, sensible Patientendaten wie Röntgenfilme vor Fremdzugriffen zu schützen, ist bei der Entsorgung besonders große Sorgfalt geboten.
16. März 2021