Röntgenbild von der Hand: Gründe, Ablauf und sichere Entsorgung
Bildnachweis: jm1366 (iStock)
23. August 2024

Röntgenbild von der Hand: Gründe, Ablauf und sichere Entsorgung

Am 22. Dezember 1895 fertigte Wilhelm Conrad Röntgen die erste Röntgenaufnahme einer Hand an – ein bedeutender Meilenstein in der medizinischen Diagnostik. Seitdem hat sich die Röntgenuntersuchung der Hand zu einer wesentlichen Methode entwickelt, um Veränderungen und Verletzungen der Knochen unseres wichtigsten Werkzeugs zu erkennen. Trotz der weit verbreiteten Nutzung des digitalen Röntgens befinden sich aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen noch immer zahlreiche analoge Handröntgenaufnahmen in den Archiven von orthopädischen Praxen, Radiologien und Krankenhäusern. Bei der Entsorgung dieser Bilder sind, ebenso wie bei Datenträgern und Patientenakten, datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten.

Hand-Röntgen zur Diagnose von Frakturen, Arthrose und anderen Erkrankungen

Die Hände spielen eine unverzichtbare Rolle im täglichen Leben, sei es beim Bedienen von Maschinen, Öffnen von Türen, Kochen oder sportlichen Aktivitäten. Aufgrund dieser vielfältigen Aufgaben sind sie besonders anfällig für Verletzungen wie den Handgelenksbruch, der oft durch Sportunfälle oder Stürze entsteht. Ein Röntgenbild von der Hand ist hier unerlässlich, um solche Frakturen genau zu lokalisieren und deren Ausmaß zu bestimmen.

Neben Verletzungen sind auch Erkrankungen ein häufiger Grund für Röntgenuntersuchungen der Hände. So kann beispielsweise rheumatoide Arthritis, die zu schmerzhaften Entzündungen der Handgelenke führt, durch Röntgenbilder detailliert beurteilt werden. Bei Arthrosen der Hand und Finger zeigen die Bilder oft charakteristische Merkmale wie eine Verengung des Gelenkspalts. Darüber hinaus liefern Röntgenaufnahmen der Hand wertvolle Informationen über krankhafte Veränderungen wie Verkalkungen in den Muskeln, Verschiebungen der Knochen oder Schäden im Inneren des Knochens. Die Bilder sind nicht nur entscheidend für die Diagnose, sondern auch für die Überwachung des Heilungsprozesses nach einem Knochenbruch oder einer Operation. Ebenso ermöglichen sie die Erstellung von Wachstumsprognosen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit Wachstumsstörungen.

Von der Aufnahme bis zur Röntgenbildanalyse

Bei den meisten Verletzungen und Erkrankungen der Hand ist die einfache Röntgenaufnahme die grundlegende bildgebende Untersuchung. In bestimmten Fällen, beispielsweise zur präzisen Beurteilung von Knochenbrüchen, führen Ärztinnen und Ärzte eine Computertomographie (CT) durch. Bei diesem Röntgenverfahren wird die Hand in dünnen „Scheiben“ abgebildet, die eine detaillierte, dreidimensionale Ansicht des Knochenskeletts ermöglichen. Für eine einfache Röntgenuntersuchung der Hand ist normalerweise keine spezielle Vorbereitung des Patienten bzw. der Patientin erforderlich. Es ist jedoch ratsam, bei der Terminvereinbarung nach spezifischen Anweisungen zu fragen. Die Hand sollte auf jeden Fall während der Untersuchung unbedeckt bleiben, um eine optimale Bildqualität zu gewährleisten.

Je nach Art der Verletzung oder Erkrankung wird die Hand entweder gerade oder schräg positioniert. Bei einer seitlichen Betrachtung wird die Hand um 45° angehoben und die Finger werden fächerförmig angeordnet, während Keilkissen zur Stützung von Daumen und Zeigefinger verwendet werden. Die Aufnahme selbst dauert nur wenige Sekunden, wobei oft mehrere Bilder erforderlich sind, um die Hand aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Dabei ist es wichtig, dass der Patient die Hand während der Aufnahme ruhig hält.

Nach der Aufnahme erfolgt die Auswertung der Bilder. Auf einer Röntgenaufnahme erscheinen die Knochen hell, da sie kaum Strahlung durchlassen. Hohlräume und weiche Gewebeteile lassen mehr Röntgenstrahlen passieren und erscheinen daher in dunklen oder schwarzen Tönen. Bei einem Röntgenbild einer gesunden Hand sind keine verschmälerten Gelenkspalten, Knochendefekte oder Achsabweichungen zu erkennen.

Geringe Strahlenbelastung beim Röntgen der Hand

Die Strahlenbelastung bei einer Röntgenaufnahme der Hand ist im Vergleich zu Röntgenuntersuchungen des Brust- oder Bauchraums minimal. Auch im Vergleich zur Computertomographie, bei der deutlich mehr Röntgenstrahlung verwendet wird, ist die Belastung bei einer einfachen Röntgenaufnahme erheblich geringer. Moderne Technik und kontinuierliche Weiterentwicklungen tragen zudem dazu bei, die Strahlendosis weiter zu reduzieren. Grundsätzlich sollte auch beim Röntgen der Hand nur dann eine Untersuchung durchgeführt werden, wenn eine konkrete medizinische Fragestellung vorliegt.

Herausgabe und Kopien von Röntgenbildern

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Röntgenaufnahme der Hand. Privat versicherte Patienten oder Selbstzahler müssen die Kosten selbst tragen. Gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Stand August 2024, beträgt der Preis für die Strahlendiagnostik

  • von Fingern in zwei Ebenen 20,52 Euro. Ergänzende Ebene(n) sind mit 6,84 Euro zu berechnen.
  • von Handgelenk, Mittelhand, allen Fingern einer Hand in zwei Ebenen 25,08 Euro. Ergänzende Ebene(n) sind mit 9,12 Euro angegeben.
  • von der ganzen Hand in zwei Ebenen 41,04 Euro. Ergänzende Ebene(n) kosten 11,40 Euro.

Patienten haben bei Röntgen- und Ultraschallaufnahmen das Recht auf Einsicht und nach einem neuesten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auch auf eine kostenfreie Kopie. Bei einer Weiterbehandlung durch einen anderen Arzt besteht Anspruch auf vorübergehende Überlassung der Originalaufnahmen, wenn dies dazu beiträgt, eine erneute Untersuchung zu vermeiden.

Röntgenbilder sicher aufbewahren und entsorgen

Alle Röntgenaufnahmen unterliegen spezifischen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, die in § 85 Abs. 2 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) festgelegt sind. Demnach müssen Röntgenbilder aus Untersuchungen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, bei Aufnahmen von Minderjährigen mindestens bis zum 28. Lebensjahr. Im Falle von Behandlungen gilt sogar eine 30-jährige Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf dieser Fristen sind medizinische Einrichtungen verpflichtet, einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb mit der Verwertung der Aufnahmen zu beauftragen.

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Röntgenbildern ist nicht bloß aus kreislaufwirtschaftlicher Sicht eine gesetzliche Vorschrift, sondern auch ein wichtiger Schritt zum Schutz personenbezogener Daten, die in den Aufnahmen enthalten sind. Daher müssen sie sicher in speziellen Datensicherheitsbehältern (DSB) gelagert und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gemäß der Datenschutzverordnung (DSGVO) datenschutzkonform stofflich verwertet werden. Für kleinere Mengen bieten spezialisierte Entsorgungsunternehmen die Option der Postentsorgung an, indem sie verschließbare Versandboxen bereitstellen.

Röntgenfilmentsorgung: Recycling wertvoller Rohstoffe

Zusätzlich zur gesetzlichen Aufbewahrungspflicht sind medizinische Einrichtungen gemäß § 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, ihre Abfälle, einschließlich Röntgenaufnahmen, ordnungsgemäß zu verwerten. Dies gilt auch für fehlerhafte oder beschädigte Röntgenbilder. Die Aufnahmen enthalten nämlich wertvolle Rohstoffe wie Silber und Kunststoff, die durch Recycling zurückgewonnen und wiederverwendet werden können.

Dafür werden die Röntgenaufnahmen im Recyclingprozess zunächst zerkleinert und anschließend mit Enzymen behandelt, um die silberhaltige Schicht von den Kunststoffbestandteilen zu trennen. Dies ermöglicht die Rückführung der Wertstoffe in den Wirtschaftskreislauf und garantiert gleichzeitig die sichere Vernichtung der Patientendaten.

Röntgenblick

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