Häufigkeit von Lungen- oder Atemwegserkrankungen nimmt zu
Lungenerkrankungen nehmen in Deutschland stetig zu, insbesondere chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Lungenkrebs, Lungenembolien und das Schlafapnoesyndrom. Die Pneumologie, eine Subdisziplin der Inneren Medizin, befasst sich mit der Prävention, Diagnose und Behandlung von Erkrankungen der Lunge, Bronchien, des Mittelfells und Zwerchfells und steht mit Blick auf die Entwicklung vor großen Aufgaben. Sparmaßnahmen, internationale Ereignisse und politische Entscheidungen stellen Lungen-Fachärzte sowie das gesamte Gesundheitswesen derzeit aber vor erhebliche Herausforderungen.
Aktuell gibt es 2.744 Fachärztinnen und Fachärzte für Pneumologie in Deutschland. Etwa 48,5 Prozent sind in der ambulanten Versorgung tätig, 51,5 Prozent arbeiten in der stationären Versorgung, einschließlich Reha-Einrichtungen, die auf die Nachsorge und langfristige Folgen von Lungenerkrankungen spezialisiert sind. Sie alle nutzen bildgebende Verfahren, um Erkrankungen zu erkennen oder den Therapieverlauf zu dokumentieren oder zu kontrollieren.
Lunge röntgen: Symptome und diagnostische Bedeutung
Ein Röntgen-Thorax wird üblicherweise bei Verdacht auf Lungenkrankheiten durchgeführt, um den gesamten Brustkorb abzubilden, einschließlich Brustwirbelsäule, Brustbein, Rippen, Lunge, Herz, Mittelfell, Rippenfell und Zwerchfell. Typische Symptome, die eine solche Untersuchung rechtfertigen, sind Brustschmerzen, Husten, Atemnot (Dyspnoe), B-Symptomatik (Fieber, Nachtschweiß und Gewichtsverlust), Entzündungszeichen, ein schlechter Allgemeinzustand oder Schluckbeschwerden (Dysphagie).
Die Untersuchung liefert häufig erste Hinweise auf verschiedene Erkrankungen, darunter Lungenentzündung (Pneumonie), Flüssigkeitsansammlungen (Pleuraerguss), Luftansammlungen (Pneumothorax), Tumore, Metastasen, Stauungslunge oder eine Herzvergrößerung. Sie wird besonders zur Erstdiagnostik von Erkrankungen wie einer Lungenentzündung, Lungenkrebs oder chronisch-obstruktiver Lungenkrankheit (COPD) eingesetzt. Auch Verletzungen, Tuberkulose oder Rippenfellentzündungen können mit einem Röntgen-Thorax diagnostiziert werden.
Thorax röntgen: Wie ist der Ablauf und was kann man alles sehen?
Bei einer Röntgenuntersuchung der Lunge wird die Patientin oder der Patient entweder stehend oder liegend vor dem Röntgengerät positioniert. Eine Bleischürze schützt den Unterleib vor unnötiger Strahlenbelastung. Um Bewegungsunschärfen zu vermeiden, sollte sich die Person während der Aufnahme nicht bewegen und kurz die Luft anhalten. Die eigentliche Bestrahlungszeit ist dabei sehr kurz und beträgt nur eine Millisekunde bis eine Sekunde. Die Strahlenbelastung bei einer Röntgenaufnahme der Lunge ist relativ gering und vergleichbar mit der Dosis eines Transatlantikflugs. Dichtes Gewebe wie Knochen oder fibrosiertes Lungengewebe schwächt die Strahlung stark ab und erscheint als helle Bereiche auf dem Bild.
Röntgenaufnahmen der Lunge werden häufig in zwei Ebenen gemacht: von hinten nach vorne und von der Seite. Während der Aufnahme verlässt das medizinische Personal den Raum, um sich vor der Strahlung zu schützen.
In besonderen Fällen, wie bei schwerkranken Intensivpatientinnen und -patienten, wird die Röntgenuntersuchung mit einem mobilen Gerät direkt am Krankenbett durchgeführt – ein Verfahren, das im angloamerikanischen Raum als „Bedside Radiology“ bekannt ist. Diese Methode ermöglicht eine schnelle und zuverlässige Erfassung wichtiger medizinischer Informationen.
CT und MRT: Weitere bildgebende Verfahren in der Pneumologie
Neben dem klassischen Röntgen-Thorax stehen Lungen-Fachärzten weitere moderne Verfahren wie die Computertomographie (CT) und die Magnetresonanztomographie (MRT) zur Verfügung, die zusätzliche Informationen liefern. Die CT ist ein Schnittbildverfahren, das sowohl zwei- als auch dreidimensionale Bilder erzeugt und krankhafte Veränderungen wie Lungentumore detailliert darstellt. Es bietet eine höhere Auflösung, geht aber mit einer höheren Strahlenbelastung einher. Die Wahl zwischen Röntgen, CT und MRT erfolgt häufig anhand der Anamnese und des Verdachts auf bestimmte Erkrankungen. Sowohl CT als auch MRT können den Einsatz von Kontrastmitteln erfordern, um Blutgefäße und Weichteilstrukturen besser darzustellen.
Die MRT kommt ohne Röntgenstrahlen aus und wird hauptsächlich zur Beurteilung von Lungenkarzinomen eingesetzt, um deren Ausdehnung und Lage zu bestimmen, sowie für Kontrolluntersuchungen. Darüber hinaus eignet sich das Verfahren zur Diagnose von Lungenentzündungen (Pneumonien) und obstruktiven Atemwegserkrankungen. Mithilfe eines starken Magnetfelds und Radiowellen erzeugt die MRT präzise Bilder des Körpers. Im Gegensatz zu Röntgen oder CT ermöglicht sie eine detaillierte Darstellung von Weichgeweben wie Muskeln, Bändern, Nervenwurzeln und Knorpel. Denn die Aufnahmen sind aus verschiedenen Ebenen möglich.
Patientenrecht: Herausgabe der Röntgenbilder
Patienten haben das Recht, ihre medizinischen Unterlagen, einschließlich Röntgenbilder, einzusehen. Dies schließt auch das Recht ein, eine kostenfreie Erstkopie dieser Unterlagen anzufordern (Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 26. Oktober 2023. Wenn eine Patientin oder ein Patient an eine andere medizinische Einrichtung überwiesen wird, ist es gängig, dass die überweisende Ärztin bzw. der Arzt die notwendigen medizinischen Informationen, einschließlich der Röntgenbilder, übermittelt. Die Weitergabe von Röntgenbildern zwischen medizinischen Einrichtungen unterliegt den Regelungen des Patientenrechtegesetzes sowie den datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Um unnötige Wiederholungsuntersuchungen der Lunge zu vermeiden, empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz, den Röntgenpass zu nutzen. Diese legen Patientinnen und Patienten bei einer Röntgenuntersuchungen vor und lassen jede neue (nuklearmedizinische) Untersuchung eintragen.
Aufbewahrung und Entsorgung von Röntgenbildern der Lunge
Röntgenbilder enthalten personenbezogene Daten, da erkennbare Erkrankungen eindeutig mit Namen und Geburtsdatum einer Person zugeordnet werden können. Aus diesem Grund unterliegen sie strengen Anforderungen hinsichtlich ihrer Aufbewahrung und Entsorgung.
Nach § 85 Abs. 2 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) müssen Röntgenaufnahmen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Bei Minderjährigen verlängert sich diese Frist bis zum 28. Lebensjahr. Für Röntgentherapieaufnahmen, die beispielsweise bei der Behandlung von Lungenkrebs erstellt werden, beträgt die gesetzliche Aufbewahrungspflicht sogar 30 Jahre.
Um den Schutz sensibler Patientendaten in Radiologien, pneumologischen Praxen und Kliniken zu gewährleisten, müssen Röntgenbilder und Patientenakten sicher gelagert werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Röntgenbilder von zertifizierten Entsorgungsunternehmen abgeholt, die das Recycling gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sicherstellen. Hierfür kommen spezielle Fahrzeuge und verschließbare Datensicherheitsbehälter (DSB) zum Einsatz. Die Mitarbeitenden dieser Unternehmen sind zur Wahrung der Geheimhaltung gemäß § 203 StGB verpflichtet.
Kleinere Mengen können auch mittels per Post entsorgt werden; spezialisierte Anbieter stellen dafür verschließbare Versandboxen zur Verfügung. Übrigens: Auch Datenträger mit digitalen Röntgenaufnahmen müssen gemäß den Datenschutzbestimmungen sicher entsorgt werden.
Rückgewinnung von Silber und Kunststoff aus analogen Röntgenfilmen
Gemäß § 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind Praxen und Krankenhäuser zur ordnungsgemäßen Verwertung ihrer Röntgenbilder verpflichtet, einschließlich fehlerhafter oder zerstörter Aufnahmen. Der Recyclingprozess wird von zertifizierten Entsorgungsunternehmen übernommen, die die Röntgenbilder zunächst sortieren und zerkleinern. Anschließend werden spezielle Enzyme eingesetzt, um die silberhaltige Schicht von den Kunststoffbestandteilen zu trennen. Dieser Prozess sichert die Rückführung wertvoller Rohstoffe in den Wirtschaftskreislauf.