Die Strahlenschutzverordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung(StrlSchV) – ist Teil des deutschen Atom- und Strahlenschutzrechts und regelt u.a. die Anwendung im medizinischen Bereich. Innerhalb der Strahlenschutzverordnung werden die Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes(StrlSchG) konkretisiert. In der Neufassung der StrlSchV von Januar 2019 wurden bestehende Vorschriften aus der alten Röntgenverordnung (RöV) übernommen und die RöVaußer Kraft gesetzt. Enthalten sind u.a. notwendige Genehmigungen, zulässige Strahlungswerte, die betriebliche Organisation des Strahlenschutzes sowie Sicherheitsregelungen. Mit der neuen Verordnung fielen u. a. der Röntgenpass weg und Medizinphysik-Expertinnen und -Experten werden verstärkt in die Röntgendiagnostik eingebunden.

4. September 2023