Analoge Röntgenbilder sind kein Restmüll, denn sie bestehen aus Kunststoffen und Silber, die in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Röntgenbilder enthalten personenbezogene Daten und dürfen daher keinesfalls von Arztpraxen oder Kliniken über die Restabfalltonne entsorgt werden. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind sie dazu verpflichtet, das Recycling durch ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen sicherzustellen. Restmüll ist per Definition eine Sammlung von Abfällen, die aufgrund zu starker Verschmutzung oder Nicht-Wiederverwendbarkeit keiner anderen Abfallgruppe zugeordnet werden können. Beispiele hierfür sind Windeln, Zigarettenstummel, Feuchttücher oder Backpapier.

9. Februar 2026