Gemäß Strahlenschutzverordnung müssen Praxen und Kliniken keine Röntgenpässe mehr ausgeben. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt jedoch, den Röntgenpass weiter zu nutzen und Röntgenuntersuchungen wie auch nuklearmedizinische Untersuchungen eintragen zu lassen. Er sei wichtig, um unnötige Wiederholungsuntersuchungen zu vermeiden und Vergleichsmöglichkeiten mit vorherigen Aufnahmen zu schaffen. Wer keinen Röntgenpass besitzt, kann ihn auf der Website des BfS herunterladen.

Bildnachweis: roentgenfilmentsorgung_koctia-envato
25. Februar 2020