Aufbewahrungsfrist
Datenschutz

Bildnachweis: envatoelements_koctia
23. September 2019

Aufbewahrungsfrist für Röntgenfilme gilt auch nach Digitalisierung

Die elektronische Patientenakte (ePa) löst analoge Patientenakten und Röntgenbilder ab. Nichtsdestotrotz gilt hierbei auch die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist und datenschutzkonforme Entsorgung analoger Akten und der darin enthaltenen Röntgenbilder. Entsorgung und angeschlossene Vernichtung der Originaldokumente, Röntgenfilme und Datenträger darf nur nach DIN erfolgen. Deshalb sollte der beauftragte Dienstleister unbedingt nach ISO/IEC 21964 (DIN 66399) zertifiziert sein.

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