Am Häckselplatz in Affalterbach im Landkreis Ludwigsburg musste im Juni dieses Jahres die Feuerwehr ausrücken, um illegal entsorgte Patientenakten und medizinische Abfälle zu beseitigen. Bilder, die unter anderem von der Stuttgarter Zeitung veröffentlicht wurden, zeigen das Ausmaß der Ablagerung. Zu sehen sind darauf Kartons mit zahlreichen Briefen und Umschlägen, geschreddertes Papier, gelbe und türkisfarbene Plastiksäcke, medizinische Abfälle und Aktentaschen. Ob sich darunter auch Röntgenbilder mit Angaben wie Namen und Geburtsdaten von Patienten befanden, ist bislang unklar.
Die örtliche Feuerwehr beseitigte den Berichten zufolge rund drei Kubikmeter Abfall von Hand und mit Unterstützung eines Radladers. Um Hinweise auf den Verursacher zu finden, war auch die Polizei vor Ort. In den sozialen Medien sorgte der Fund insbesondere wegen der offenbar frei zugänglichen Patientendaten für Diskussionen. Mehrere Nutzer forderten in Kommentaren, anhand der gefundenen Unterlagen schnell zu klären, woher die Abfälle stammen.
Ob der Vorfall bereits dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg gemeldet wurde oder dort geprüft wird, ist öffentlich nicht bekannt. Der LfDI ist in Baden-Württemberg eine der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Er kann mögliche Datenschutzverstöße prüfen und im Rahmen seiner Befugnisse auch Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen.
Neben dem Schutz personenbezogener Daten von Patientinnen und Patienten spielt bei medizinischen Abfällen immer auch die fachgerechte Entsorgung eine Rolle. Je nach Art und Herkunft können für die Sammlung, den Transport und die Behandlung besondere Anforderungen gelten. Gleichzeitig gehen bei einer illegalen Entsorgung oft Wertstoffe verloren, die sich durch Recycling und Verwertung hätten zurückgewinnen lassen.
Ein Beispiel dafür sind analoge Röntgenfilme, die aufgrund der langen Aufbewahrungsfristen noch in vielen Archivräumen von Kliniken und Arztpraxen lagern. Sie enthalten unter anderem Silber, das üblicherweise über ein spezialisiertes Recyclingverfahren zurückgewonnen wird. Bei Schmidt + Kampshoff erfolgt die Entsorgung in einem geschlossenen, auf den Datenschutz
ausgerichteten Prozess. Röntgenfilme werden in abschließbaren Datensicherheitsbehältern aus Kliniken und Praxen abgeholt und zur Recyclinganlage transportiert. Die eingesetzten Fahrer und Mitarbeiterinnen sind zu Vertraulichkeit und Geheimhaltung verpflichtet. Die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit werden in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geregelt. In einer eigenen Recyclinganlage werden die Filme anschließend verarbeitet und die enthaltenen Wertstoffe zurückgewonnen.
Für Arztpraxen und Kliniken gilt grundsätzlich: Auch nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen müssen Patientenunterlagen und Datenträger mit personenbezogenen Gesundheitsdaten so entsorgt werden, dass die Informationen – bis zur unwiederbringlichen Vernichtung – vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Welche Aufbewahrungsfrist genau bindend ist, hängt von der Art der Unterlagen und dem Behandlungskontext ab. Bei Röntgenfilmen sind es mindestens 10 Jahre.