Röntgenbild
Aufbewahrungsfrist

27. April 2023

Wie komme ich an meine Röntgenbilder?

Grundsätzlich sind Röntgenaufnahmen Eigentum des Arztes, der sie erstellt hat. Aus diesem Grund haben Patienten keinen Anspruch auf Herausgabe der Aufnahmen, sondern lediglich das Recht auf Einsicht. Sie können jedoch eine Leihgabe der Aufnahmen verlangen, wenn sie diese für eine bestimmte Zeit benötigen. Kopien von Aufnahmen sind in der Regel mit Kosten verbunden. Bei einer Weiterbehandlung durch einen anderen Arzt haben Patienten hingegen Anspruch auf die vorübergehende Überlassung der Originalaufnahmen, wenn dadurch eine weitere Röntgenuntersuchung vermieden werden kann. Digital gespeicherte Röntgenbilder können auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.

Röntgenblick

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