Vorzugsweise sollten Patienten ihre Röntgenaufnahmen in der Praxis abgeben, wo sie angefertigt wurden. Eine Entsorgung in der Hausmülltonne ist zwar zulässig, jedoch ist davon aus zweierlei Gründen abzuraten: Zum einen beinhalten die Aufnahmen persönliche Informationen wie Name und Geburtsdatum, die bei einer Entsorgung über den Hausmüll in unbefugte Hände geraten könnten. Zum anderen enthalten Röntgenfilme wertvolle Rohstoffe wie Silber, die sich durch Recycling zurückgewinnen lassen. Ärzte sind zur datenschutzkonformen als auch umweltgerechten Verwertung verpflichtet. Darum kümmern sich entsprechend zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe.
27. April 2023