2. November 2020

Urteil: Befunde von Fachkollegen vertrauenswürdig für Ärzte

Werden Patienten von ihrem Arzt zu einem Fachkollegen überwiesen, darf der überweisende Mediziner davon ausgehen, dass die Befunde der weiterbehandelnden Facharztes korrekt sind. Das urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 8 U 59/17) im Fall einer auf Schmerzensgeld und Schadenersatz klagenden Patientin, die mit vier in der Wirbelsäule implantierten Schrauben lebt.

Nach einem Sturz klagte sie über Schmerzen im Rücken und konsultierte deshalb einen Orthopäden. Dieser überwies sie für Röntgenaufnahmen zu einem Radiologen, um Schäden am Material der Schrauben auszuschließen. Für den Röntgenspezialist waren auf den Bildern keine Beschädigungen erkennbar, der Orthopäde betrachtete diesen Befund als plausibel. Erst als sich die Frau nach einem Jahr andauernder Schmerzen in einem Krankenhaus behandeln ließ, wurde ein Materialbruch an einer der Schrauben festgestellt und die Patientin operiert.

Das Gericht urteilte auf Grundlage der Einschätzung von Sachverständigen, dass der Orthopäde aufgrund der Fachkenntnis des Radiologen keinen Anlass hatte, den Befund als fehlerhaft zu betrachten. Es gelte der Vertrauensgrundsatz, wonach Ärzte sich auf das sorgfältige Arbeiten eines anderen Mediziners in dessen Fachgebiet verlassen können.

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