Patientenakte mit Brief abstrakt
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12. Juni 2026

Krankenhausfusionen erfordern Archivinventur

Seit Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) mehren sich die Krankenhausfusionen kontinuierlich. Der praktische Vollzug solcher Zusammenschlüsse bringt eine Fülle an Aufgaben mit sich. Dazu gehört unter anderem die Zusammenführung des Patientenmanagements.

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erleichtert Klinikfusionen

Viele Krankenhäuser in Deutschland befinden sich dauerhaft in wirtschaftlicher Schieflage. Gleichzeitig bietet eine Vielzahl der Kliniken mehr oder weniger die gleiche Grundversorgung, während spezialisierte Behandlungen mitunter nur schwer zugänglich sind. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eine Reform angestoßen, die darauf abzielt, Klinikfusionen zu erleichtern. Das Gesetz bildet das Herzstück der deutschen Krankenhausreform. Es soll Kompetenzen bündeln, unnötige Doppelversorgungen abbauen und die Versorgungsqualität erhöhen. Wie die Zahlen der letzten zwei Jahre zeigen, war die Maßnahme folgenreich: Mehr als 100 Krankenhausfusionen wurden in diesem Zeitraum durchgeführt. 2024 war die Zahl der Fusionen mit 58 sogar so hoch wie nie, während im Folgejahr ein Rekordhoch bei den Meldungen zu Transaktionen (167) verzeichnet wurde.

Aktuelle Zusammenschlüsse in der deutschen Kliniklandschaft

Mit insgesamt 45 realisierten Klinikfusionen zeigte sich auch 2025 der Bedarf an Klinikzusammenschlüssen ungebrochen hoch. Dabei sind viele Fusionen, die erst zum Jahreswechsel vollzogen wurden, noch gar nicht mit eingerechnet. Hierzu zählt etwa die des katholischen Krankenhauses St. Elisabeth und St. Barbara in Halle mit dem Krankenhaus Martha-Maria Dölau zum neuen Christlichen Klinikum Halle (CKH). Eine der größten Krankenhausfusionen im laufenden Jahr dürfte zudem die Bildung des neuen Klinikverbunds Landshuter Kliniken sein. Dabei schlossen sich fünf Krankenhäuser in der Stadt und im Landkreis Landshut mit insgesamt 5.000 Mitarbeitenden zusammen. Eine Fusion ähnlichen Ausmaßes steht indes wieder zum nächsten Jahreswechsel an: Am 1. Januar 2027 wird das Herz- und Diabeteszentrum Klinikum Karlsburg zu einer hundertprozentigen Tochter der Universitätsmedizin Greifswald.

Fusionen bedeuten enorme Herausforderungen für Beteiligte

Krankenhausfusionen wie diese unterlagen bis zum 20. Dezember 2024 noch einer wettbewerbsrechtlichen Prüfung und Genehmigung durch das Bundeskartellamt. Seit Inkrafttreten des KHVVG ist jedoch nur noch eine Befürwortung durch die für die Landeskrankenhausplanung zuständige Landesbehörde nötig. Am Beispiel der Fusion der Universitätsmedizin Greifswald mit dem Klinikum Karlsburg wird deutlich, welche enormen Aufgaben ein solcher Zusammenschluss zunächst mit sich bringt. Neben der komplexen Neustrukturierung der Krankenversorgung betreffen diese insbesondere auch die Zusammenlegung der kompletten Administration.

Fusion in der Praxis: Universitätsmedizin Greifswald und Klinikum Karlsburg

Die Universitätsmedizin Greifswald und das Klinikum Karlsburg haben deshalb für beide Kernbereiche jeweils eine Projekt-Gruppierung (ein sogenanntes Subportfolio) angelegt, unter dem wiederum die verschiedenen Teilbereiche als Teilprojekte bearbeitet werden. Zu letzteren gehören unter anderem: Finanzen und Controlling, IT, Beschaffung und Medizintechnik, Patientenmanagement, Technik und Bau, Recht, SAP und Organisationsmanagement, Kassenverhandlungen, Datenschutz und Informationssicherheit, Kommunikation, Patientenservice und Logistik, Personal, Arbeitssicherheit, Patientensicherheit und Qualität sowie Nachhaltigkeit.

Zusammenführung von Archiven: Prüfung alter Bestände an Akten und Röntgenbildern

Beim Patientenmanagement gehört die Zusammenführung von Archiven häufig zu den größten Herausforderungen. Insbesondere alte Röntgenfilme sind oftmals nicht vollständig indexiert. Zum Teil müssen Archivmitarbeiter und -mitarbeiterinnen Bilder sogar physisch suchen.

Werden Krankenhäuser geschlossen oder zusammengelegt, steht daher zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme aller Archivräume an. Dabei werden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geprüft, Dubletten bereinigt und Zielarchive festgelegt. Häufig werden in diesem Zuge auch gleich relevante Bestände digitalisiert. Bei der Überführung von Röntgenbildern in zentrale oder externe Archive übergeben Abfall- und Datenschutzbeauftragte nicht mehr benötigte Restfilme an spezialisierte und DSGVO-zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe wie Schmidt + Kampshoff beziehungsweise lassen diese abholen.

Digitalisierung von Archiven in Krankenhäusern

Doch nicht nur im Kontext von Fusionen rücken Archive in medizinischen Einrichtungen immer mehr in den Fokus. Die im Gesundheitswesen fortschreitende Digitalisierung verfolgt das Ziel, Patienteninformationen schnell, vollständig und standortübergreifend verfügbar zu machen. Viele Kliniken und Krankenhausverbünde arbeiten deshalb daran, ihre Patientenakten und Bildarchive zu digitalisieren und auf gemeinsamen Plattformen zusammenzuführen. Auch dabei bleibt der Umgang mit analogen Beständen ein Thema: Akten und Röntgenfilme müssen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weiterhin sicher, das heißt geschützt vor unbefugtem Zugriff, gelagert werden. Nach Ablauf dieser Fristen sind sie aufgrund der enthaltenen personenbezogenen Daten datenschutzkonform und fachgerecht zu entsorgen. Röntgenbilder lassen sich dem Recycling zuführen, wobei Silber und Kunststoff zurückgewonnen werden.

Röntgenblick

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